Rechtsstreitigkeiten (Dispute Resolution)

Im Bereich Dispute Resolution beraten und vertreten wir Unternehmen, Banken und Finanzinstitute sowie Gesellschafter und Organmitglieder in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten sowie auch regelmäßig in Schiedsverfahren.

Unser Fokus liegt dabei auf der Lösung und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten (Dispute Resolution). Vorrangiges Ziel unserer Beratung bleibt die Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen, in jedem Fall aber eine sinnvolle, wirtschaftliche und effiziente Lösung bereits bestehender Konflikte.

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen oder bereits bestehen, führen wir diese im Interesse unserer Mandanten mit vollem Einsatz unter Ausschöpfung aller materiellen und verfahrensrechtlichen Mittel.

(Fast) jeder Fall ist anders. Besonders wichtig sind uns eine fortlaufende enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten und die effiziente Koordination aller Beteiligten. Entscheidend für den Erfolg sind vor allem die umfassende Aufklärung des Sachverhalts einschließlich der Hintergründe und Historie des Falles, die sorgfältige rechtliche Bewertung, die eindeutige Bestimmung der verfolgten Ziele und die Klärung der Strategie. Auch die Kosten-Nutzen-Analyse und die Überprüfung und ggf. erforderliche Anpassung der Ziele und Strategien behalten wir stets im Auge.

Mit diesem Ansatz aus Erfahrung, besonderer Expertise und persönlichem Engagement haben wir im Bereich Dispute Resolution seit jeher hervorragende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielt. Viele Streitigkeiten konnten dadurch auch schon im Vorfeld abgewendet oder vernünftig und konstruktiv ohne gerichtliche Eskalation gelöst werden.

Schwerpunkte:

  • Abwehr von Kapitalanlegeransprüchen

  • Streitigkeiten aus Finanzmarkttransaktionen (börslich und OTC)

  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft und ihren Organen)

  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten (inklusive der Verhandlung und Anpassung von Verträgen zur Beilegung laufender und zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten)

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen

  • Schiedsverfahren, insb. ad hoc Verfahren, Verfahren vor der DIS und der ICC.

Beispiele:

Beratung und Vertretung

  • von Banken und Finanzinstituten bei Kapitalanlegerklagen (z.B. Prospekthaftung).
  • von Banken und Finanzinstituten bei fehlgeschlagenen Finanzmarkttransaktionen (inklusive steuerrechtlicher Implikationen).
  • von Börsen- und Handelsplatzteilnehmern (z.B. bei Sanktionsverfahren).
  • bei Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse.
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen einzelner Gesellschafter.
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von (Regress-/Haftungs-) Ansprüchen, inklusive aus D&O Versicherungen.
  • im Zusammenhang mit der Einziehung von Geschäftsanteilen und dem Ausschluss einzelner Gesellschafter.
  • im Zusammenhang mit der Abfindung von Gesellschaftern.
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen.
  • bei der Verhandlung, Anpassung und Ergänzung von Verträgen zur Lösung bestehender Konflikte bzw. zur Vermeidung künftiger Konflikte.
  • bei der Kündigung von Verträgen aus wichtigem Grund sowie damit verbundenen Schadensersatzansprüchen.
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen (insb. auch aus Zusicherungen, Garantien, variablen Kaufpreisen und sog. Earn-Outs).
  • bei Schiedsverfahren, sowohl mit vertrags- wie auch gesellschaftsrechtlichem Hintergrund.
  • in Schiedsverfahren; neben der anwaltlichen Tätigkeit agieren wir hier auch als Schiedsrichter.